
Herzlich Willkommen!
Ich freue mich, dass Sie sich für einen Aufenthalt in meinem Haus interes- sieren. Vielen Dank für das mir entgegen ge- brachte Vertrauen. Ich habe Ihren Aufenthalt sorgfältig vorbereitet, um die Voraussetzung für erholsame Tage, Wochen und Monate in meinem Haus zu schaffen.
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A L L G E M E I N E R E I S E – und G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
Vertragsbedingungen für Vermietungsaufträge im Ausland
1. Stellung des Hauseigentümers
1.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und dem Hauseigentümer finden, ausgenommen die Vermittlung von Mietwagen und andere vermittelten Leistungen, die Vorschriften und Grundlagen des Ley de Arrendamientos Urbanos 29/1994 des spanischen Gesetzbuches Anwendung.
2. Vertragsschluss
2.1 Ihr Interesse an einer Buchung zur kurzfristigen oder längerfristigen Miete und Nutzung des Hauses „Suerte de Tierra“ oder die Vermittlung eines Mietwagens (nur möglich im Zusammenhang mit der Anmietung des Hauses) können Sie dem Eigentümer telefonisch, schriftlich per Post oder per Fax oder per E-Mail über das Internet übermitteln. Der Eigentümer wird Ihnen daraufhin ein individuelles Angebot zu senden. Das Angebot kann nur für den erfragten Zeitraum Anwendung finden und unterliegt der in § 2.2 genannten Dauer der Angebotsbindung. Zwischen Ihnen und dem Eigentümer wird vor Reiseantritt immer eine genaue Zeitabsprache stattfinden. Mit Eingang Ihrer Anzahlung von 50% der Gesamtsumme wird Ihre Reservierung für den Eigentümer rechtsverbindlich. Es bedarf dazu keiner weiteren Schriftform. Mit geleisteter Anzahlung bestätigen Sie dem Eigentümer die Annahme seines Angebotes zu den hier genannten Reise-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen.
2.2 Mit diesem Vertrag bietet der Eigentümer allen Reisenden, die das Objekt bewohnen werden, die verbindliche Zusage das angebotene Objekt auf der Grundlage der Internetbeschreibung, aller im Angebot enthaltener Hinweise und Erläuterungen, für den vereinbarten Zeitraum ausschließlich zu Kurzzeit- oder Langzeitmietzwecken zu nutzen. Der Eigentümer ist an dieses Vertragsangebot 5 Tage ab dem Datum des Angebotversandes gebunden. Ausnahme: bei kurzfristigen Buchungen (ab 28 Tage vor Reisebeginn) beträgt die Bindung an das Angebot max. 2 Tage.
2.3 Der Vertrag kommt mit ALLEN Reiseteilnehmern, die das Objekt belegen werden zustande. Änderungen, Ergänzungen und/oder Streichungen des Vertrages bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Eigentümer.
2.4 Der Vertragsschließende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Begleitpersonen aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung nicht durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung zurückgenommen hat.
3. Zahlungen
3.1 Mit Vertragsschluss (Reservierung per Mail oder schriftlicher Bestätigung per Post oder Fax) sind 50 % des Gesamtpreises als Anzahlung innerhalb von 8 Tagen an den Hauseigentümer zu leisten (sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde).
3.2 Geht die Anzahlung oder die Restzahlung nicht vollständig oder nicht innerhalb der genannten oder vereinbarten Frist ein, berechtigt dieses den Hauseigentümer nach einer Mahnung und Vorgabe einer Frist vom Vertrag zurückzutreten und dem Reisenden pauschalierte Rücktrittsgebühren nach Punkt 5.2 zu berechnen.
3.3 Falls zwischen der Reservierung durch den Mieter und dem Reiseantritt weniger als vier Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Punkt 3.4 an den Hauseigentümer zu bezahlen.
3.4 Die Restzahlung ist ohne gesonderte Aufforderung spätestens vier Wochen vor Anreise per Verrechnungsscheck oder Überweisung zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung werden Mietvertrag und Wegbeschreibung als Reiseunterlagen an den Auslandsreisenden per Post verschickt. Der Mietvertrag ist eigenhändig vom Hauptmieter zu unterzeichnen und muss noch vor Reiseantritt an den Hauseigentümer zurückgeschickt werden. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl die Ausfertigung in deutscher wie auch die Übersetzung in spanischer Sprache von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Ein unterschriebenes Exemplar behält der Mieter für seine Reiseunterlagen ein. Die Schlüsselübergabe kann immer nur direkt vor Ort bei Ankunft am Haus erfolgen.
3.5 Zahlungen an den Hauseigentümer, insbesondere Zahlungen vom Ausland, sind spesen- und gebührenfrei zu leisten.
3.6 Soweit der Eigentümer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen in der Lage ist, besteht OHNE vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und/oder weiterer vertraglicher Leistungen.
4. Leistungen, Nebenabreden
4.1 Die vertraglichen Leistungen bestehen in der Vermittlung des gebuchten Objekts in der Ausstattung, wie sie sich aus dieser Ausschreibung im Internet (Objektbeschreibung) unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen ergibt. Andere Prospekte oder Leistungsträger sowie Angebote anderer Internetanbieter sind für den Hauseigentümer nicht verbindlich. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen, Mietänderungen
5.1 Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Hauseigentümer. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Im Falle des Rücktritts kann der Hauseigentümer pauschalierte Rücktrittsgebühren wie folgt verlangen:
a) Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 40% der Gesamtmiete.
b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% der Gesamtmiete.
c) Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tag bis Mietbeginn 100% der Gesamtmiete.
d) Die Stornokosten entfallen gänzlich, wenn Sie für den vereinbarten Zeitraum einen anderen Mieter stellen können und infolgedessen ein neuer Mietauftrag zustande kommt, der für den Hauseigentümer einen gleichwertigen Ersatz ohne Verlust darstellt. Die Ersatzperson/en ist /sind dem Hauseigentümer unverzüglich mitzuteilen. Die komplette Rückerstattung der zuvor gezahlten Mietkosten an den Mieter, der seinen Aufenthalt storniert hat, kann nur und erst dann durch den Hauseigentümer erfolgen, sofern und sobald der unterzeichnete Mietvertrag der Ersatzperson/en vorliegt, spätestens jedoch 14 Tage ab Datum des neu geschlossenen Mietvertrages mit dem Ersatzmieter.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Hauseigentümer kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,- erhoben.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Hauseigentümer
Der Hauseigentümer kann in folgenden Fällen vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Mietvertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter bei Bezug des Objektes, trotz Abmahnung gegen sein Verhalten andere gefährdet oder sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars und/oder einer Verletzung der besonderen Verpflichtungen nach §9 dieser Reisebedingungen. Kündigt der Hauseigentümer in diesem Falle, so behält der Hauseigentümer den Anspruch auf die vereinbarte Gesamtpreis; der Hauseigentümer muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Hauseigentümer aus einer anderweitigen Vermietung des Objekts für diesen Zeitraum erlangt.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Vermietung nach Vertragsabschluß unter nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der/die Mieter einzelne Leistungen infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat der/die Mieter hierauf keinen Anspruch auf Schadensersatz durch den Vermieter. Es kann in diesem Fall nicht zur Rückerstattung der ersparten Aufwendungen seitens des Hauseigentümers an den Mieter kommen.
8. Kaution
Der Hausbesitzer bzw. im Namen des Hauseigentümers auch die Verwaltung vor Ort sind im Einzelfall berechtigt, bei der Schlüsselübergabe eine Kaution in vereinbarter Höhe zu erheben. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus den Reiseunterlagen ; die Vereinbarung über eine Kaution bedarf in jedem Fall der Schriftform. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückgezahlt und dient der Sicherung bei etwaiger durch den Mieter verursachten Schäden. Durch die Rückzahlung werden etwaige Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
9. Besondere Pflichten der Mieter
9.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl (diese schließt auch Kleinkinder ein) belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Hauseigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder die überzähligen Personen abzuweisen (siehe dazu auch §6).
9.2 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
9.3 Sie verpflichten sich, alles mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Mitreisenden oder Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.
9.4 Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden.
10. Obliegenheiten und Kündigung durch den Kunden, Ausschlussfrist
10.1 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung ist der Mieter verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich vor Ort seinem Stellvertreter (Verwalter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Entsprechende Informationen über Name, Telefonnummer bzw. Anschrift der Ansprechpartner teilt der Hauseigentümer dem Mieter mit den Reiseunterlagen mit.. Ist der Stellvertreter nicht erreichbar oder erfolgt durch diesen keine Abhilfe, ist der Reisende verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Hauseigentümer persönlich unter der Kontaktadresse in Deutschland anzuzeigen: suerte@t-online.de; Tel. 0049-(0)40-86645610 /AB. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
10.2 Wird der Aufenthalt durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung dem Hauseigentümer gegenüber voraus.
10.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung aus Vermietung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Auslandsaufenthaltes gegenüber dem Hauseigentümer geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche nur dann nicht ausgeschlossen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
11. Haftung, Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung vom Hauseigentümer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Mietpreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit für den Mieter ein entstehenden Schaden allein das Verschuldens des Eigentümers als Leistungsträger, zurück zu führen ist.
11.2 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen haften weder der Eigentümer noch der Stellvertreter (Verwaltung), es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten nachgewiesen werden kann.
11.3 Der Hauseigentümer haftet nicht für Fremdleistungen, die vom Hauseigentümer oder dessen Stellvertreter (Verwaltung) ausschließlich vermittelt werden und in diesen AGBs ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden
12. Pass- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Für die Einreise nach Spanien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder einen Eintrag im Reisepass der Eltern. Visa-, Impf- und Gesundheitsvorschriften bestehen derzeit nicht. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Mieter und Auslandsreisende ist für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, sofern sich der Hauseigentümer nicht ausdrücklich zur Beschaffung sonstiger Dokumente verpflichtet. hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Hauseigentümer bedingt sind.
13. Verjährung, Abtretungsverbot
13.1 Ansprüche des Mieters und Reisegastes nach den § BGB 651c bis 651 f verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Existieren zwischen Ihnen und dem Hauseigentümer Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Mieters gegen den Hauseigentümer an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Mieters durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.4 Beide Parteien sind mit den AGBs nach dessen Lesung und den darin enthaltenen legalen Bedingungen in völligem Einverständnis und erkennen sich gegenseitig die erforderliche Rechtsfähigkeit an, um zur Bekräftigung ihres beiderseitigen Einverständnisses den sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Mietvertrag bei Vertragsabschluss zu unterzeichnen.
14. Vertragsbedingungen für vermittelte Leistungen
14.1 Bei der Vermittlung von Mietwagen oder sonstigen Leistungen von Reiseveranstaltern werde ich ausschließlich als VERMITTLER tätig, soweit nicht gemäß § 651a Abs. 2 BGB nach den Gesamtumständen des Angebots und des Buchungsablaufes der Anschein erweckt wird, ich erbringe solche Leistungen in eigener Verantwortung.
14.2. Für die Rechte und Pflichten des Kunden (Mieters) gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen; – soweit wirksam vereinbart und vorhanden – dessen Reise- / Beförderungs- / oder Geschäftsbedingungen.
14.3. Für den Rücktritt des Reisegastes von vermittelten Verträgen gelten die mit dem vermittelten Unternehmen getroffenen Vereinbarungen.
15. Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstandort
15.1 Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Mietvertrag und den AGB sollten diese gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich dem jeweils anderen Vertragsschließenden vorzulegen.
15.2 Der alleinige Gerichtsstandort, der sich aus der Vermietung ergibt ist ausschließlich das Tribunal und der Gerichtshof von Arrecife, Lanzarote. Arrecife, 02. Januar 2009 – Suerte-Lanzarote Copyright © 2009 – Alle Rechte vorbehalten
Hauseigentümer und Anbieter – alle weiteren Daten auf Anfrage bei Reservierung; www.suerte-lanzarote.de; info@suerte-lanzarote.de